"Black Widow": Disney bezeichnet Klage von Johansson als "unbegründet"

Der Streit zwischen Disney und Scarlett Johansson über die Veröffentlichung von "Black Widow" geht in die zweite Runde: Am Donnerstag hatte die 36-jährige Schauspielerin in Los Angeles Klage wegen Vertragsbruchs gegen den Mauskonzern eingereicht. Grund dafür war die zeitgleiche Veröffentlichung von "Black Widow" im Kino sowie auf der Streamingplattform Disney+. Disney reagierte nun mit einer Stellungnahme.

Die Klage der Hauptdarstellerin sei "unbegründet", heißt es in dem Schreiben: Die vertraglichen Vorgaben seien genau eingehalten worden. Durch die parallele Veröffentlichung des Films auf Disney+ hätten sich Johanssons "Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmen über die bereits erhaltenen 20 Millionen US-Dollar hinaus deutlich erhöht", argumentiert Disney.

Einbruch nach dem Kinostart

Johansson ist anderer Meinung: Ihr sei eine exklusive Filmveröffentlichung auf der Leinwand zugesagt worden, so die Schauspielerin. Ihr Verdienst basiere auf den Kinoeinnahmen. Durch die zusätzliche Veröffentlichung als Stream, so befürchtet sie weiter, wolle sich Disney auf ihre Kosten bereichern.

Am 8. Juli war "Black Widow" in Deutschland und am 9. Juli in den USA in die Kinos gekommen. Zeitgleich zum US-Start veröffentlichte Disney den Film gegen einen einmaligen Aufpreis von 21,99 Euro für Abonnenten auf Disney+. Es ist nicht der erste Blockbuster, der dieser Tage auf zweierlei Wegen veröffentlicht wird: Wegen der Corona-bedingten Kinoschließungen wurde bereits im September 2020 "Mulan" zeitgleich gegen einen Aufpreis auf Disney+ veröffentlicht. Weitere Filme folgten.

"Black Widow" hatte nach einem starken Start mit Einnahmen von 80 Millionen Dollar auf dem US-Markt einen klaren Einbruch erlitten. Die Streaming-Einnahmen belaufen sich Berichten zufolge auf circa 60 Millionen Dollar.

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